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Melcher Scheych von Magstadt, gefangengesetzt wegen Entwendens einer für sich gegerbten Pferdehaut, schwört Urfehde und verpflichtet sich, das Böblinger Amt nicht zu verlassen und keine offenen Zechen ohne Erlaubnis der Obrigkeit zu besuchen
Melcher Scheych von Magstadt, gefangengesetzt wegen Entwendens einer für sich gegerbten Pferdehaut, schwört Urfehde und verpflichtet sich, das Böblinger Amt nicht zu verlassen und keine offenen Zechen ohne Erlaubnis der Obrigkeit zu besuchen