1330 Mai 3. Edelherr Simon [I.] zur Lippe begräbt nach Vermittlung seiner Freunde allen Unwillen und Streit mit Rat und Bürgern seiner Neustadt Lemgo wegen der Errichtung von Häusern und des Baues von Mauern, durch welche die öffentlichen Straßen und Gassen eingeengt wurden, und wegen anderer Übergriffe und stellt sie frei von rückwirkenden Auflagen. Die Mauern sollen bleiben, wie sie stehen; in Zukunft aber soll jeder Bürger, der sein Haus oder Hausstätte zur Straße hin erweitern will, den geschworenen Stadtrichter des Edelherrn und den Rat um Genehmigung bitten und diese sollen im Namen des Ausstellers die Zustimmung erteilen, wenn sie dies für angemessen und nützlich halten. Er gestattet den Bürgern dreimal im Jahr, nämlich zu Philippi, Jacobi und Walpurgis, zu Kreuzerhebung und zu Nicolai einen Jahrmarkt abzuhalten unter allen von ihm und seinen Vorgängern verliehenen Freiheiten, dazu einen Wochenmarkt, wie er der Altstadt von altersher verliehen ist. Er entläßt den Bürger Johann von Mettinchusen und dessen Kinder aus allen Verpflichtungen der Hörigkeit.

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