Gregor Heß sowie Wolfgang Heß und sein gleichnamiger Sohn, alle zu Pfronstetten, wegen Wilderei schwerer Strafe verfallen, die ihnen jedoch erlassen wird, geloben eidlich, die angefallenen Unkosten sowie je 20 lb h guter LW Strafe zu bezahlen, nicht mehr auf die Jagd zu gehen, in Wald und Feld kein Gewehr mehr zu tragen, und schwören U. Sie stellen Bürgen, G. Heß für 20 fl, W. Heß Vater und Sohn für 30 fl. - Bürgen: 1) Galle Heß 2) Bastian Jelin, beide zu Pfronstetten 3) Wolfgang Vetter von Gauingen 3) Ludwig Knüpfer von Pfronstetten.