Graf Heinrich von Eberstein gewährt um seines und seiner Eltern Seelenheils Willen dem Kloster Bebenhausen alle Erwerbungen, welche dasselbe innerhalb des Banns und der Zehntmarken von Oberkirch (Oberkilch) von seinen Dienstmannen oder Vasallen machen würde, unter welchem Titel es auch sein mag, mit vollem Recht der Freiheit besitzen zu dürfen.