Schultheiß und Richter von Tübingen (Tüwingen) erkennen auf die Klage des Bebenhauser Konventsherrn Heinrich von Hailfingen (Halfingen) im Namen des Abts Reinhard [von Höfingen] und des Konvents von Bebenhausen gegen Hermann Stock von Tübingen (Tüwingen) wegen des Klosters Lehensweingarten zu Tübingen (Tüwingen) am Ursrain, dass Stock dem Kloster den Unbau zu ersetzen und derjenige, an welchen er denselben verkauft, ihn vom Kloster oder dessen Pfleger zu empfangen habe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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