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Andreas Binder aus Steinreinach, im Turm zu Waiblingen gef., weil er sich trotz Verbots des Nachts auf der Gasse zu Korb aufgehalten und die dortigen Nachtwächter Jörg Landeus und Ulrich Scheffer unter Gotteslästern bedroht hatte, jedoch auf Fürbitten seiner Freundschaft des verwirkten strengen Rechts entledigt und wieder freigel., schwört U., in die er die beiden Wächter namentlich einschließt, und verspricht, Streitigkeiten mit seiner Landesherrschaft und deren Untertanen nur vor den zuständigen inländischen Gerichten auszutragen. Er verbürgt sich ferner mit 100 fl und setzt als Unterpfand für 50 fl sein Haus mit Hofraite und Zubehör zu Steinreinach an der Kelter ein; für die restlichen 50 fl benennt er Hans Werner zu Beinstein und Christian Weber zu Heppach, seine Schwäger, als Bürgen. Sodann verpflichten sich auch die Söhne des A., Melchior und Konrad Binder, die Verschreibung ihres Vaters zu befolgen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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