Vom Pflegverwalter zu Mühldorf (und dem Salzb. Hofrat) gegenüber dem Pflegverwalter zu Neumarkt (und der Regierung Landshut) behauptete Zuständigkeit des Vogtgerichts für die Klage der Wirte zu Ampfing (Hans Pruggmayr u.Cons.) gegen Hans Mayr ebenda wegen dessen strittiger Wirtsgerechtigkeit.