Es wird bekundet, dass sich zwischen dem Deutschmeister einerseits und den Brüdern Heinrich und Ulrich Capler genannt Bautz (Kaplan genant Butzen) Irrungen gehalten haben. Es folgen Klagen der Capler (von den Butzen), u. a. wegen wegen der Pfändung zweier nach Brambach [Brambacher Hof] gehöriger Schafe, zur Schädigung durch Angehörige des Deutschmeisters zu Lautenbach (Luttembach), zur Pfändung weiterer Tiere zu Oedheim, zur Bannlegung von Bestandsäckern zu Lautenbach, zum Verkaufsverbot von liegenden Gütern an die Capler im Amt Scheuerberg (Schwrberg), zur Heranzierung des Hofmanns der Capler zu Frondiensten und des Abschneidens seines Getreides nach der Verweigerung, zum Schaftrieb bei ihrem Hof Brambach sowie der Jagd im Amt Scheuerberg. Es folgen die Erwiderungen des Deutschmeisters. Nach weiteren Reden haben sich die Parteien geeinigt, mit jeweils zwei Zusätzen von einen Obmann zu kommen. Die Schiedsleute sollen einen gütlichen oder rechtlichen Entscheid vornehmen. Auf Ansuchen "unnsers gnädigen hern" [Kurfürst Philipps von der Pfalz] hat der Deutschmeister zugelassen, dass der Schäfer der Capler zu Willenbach (Willembach) bis zum Ende des Austrags den Schaftrieb in den Gemarkungen zu Untergriesheim und Jagstfeld unter näheren Bestimmungen vornehmen mag. Beide Parteien haben zugestimmt, binnen Monatsfrist dem Austrag zuzustimmen oder abzusagen. Vom Deutschmeister wurden als Obleute vorgeschlagen: Der Bischof [Ludwig] von Speyer, der Propst zu Wimpfen [Götz von Adelsheim], Graf Ludwig von Löwenstein oder Philipp Forstmeister von Gelnhausen. Die Capler haben vorgeschlagen: Jörg von Rosenberg, Martin von Sickingen, Eucharius (Carius) von Venningen, den Vogt zu Mosbach oder den Amtmann zu Weinsberg.