Graf Friedrich zu Helfenstein, dem zur Heimsteuer für seine Ehefrau, die Edle Agnes von Weinsberg, deren Vater und Bruder, die Edlen Engelhard und dessen Sohn Konrad, Herren zu Weinsberg, 2000 rheinische Gulden und daraus 200 Gulden jährliche Gült gegeben haben, verschreibt der genannten Agnes zur Widerlegung der Heimsteuer auch 2000 Gulden und zur Morgengabe 1.000 Gulden und verweist sie mit den darausgehenden 300 Gulden jährliche Gült auf seine Besitzungen zu Deggingen, Böhringen, Bronneck, Westerheim und Mühlhausen.