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Herzog Friedrich zu Braunschweig und Lüneburg bestimmt, daß kein unehelich Geborener, Übelberüchtigter oder Gebrechlicher (so gebrechlich, daß er auch die Priesterweihe nicht empfangen könnte) mit Propstei, Kanonicat oder Präbende im Stifte st. Blasii zu Braunschweig beliehen werden solle. Na Cristi gebord 1438 am sundage to Palmen (6. April) Siegel an Pergament.

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Niedersächsisches Landesarchiv
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