Herzog Friedrich zu Braunschweig und Lüneburg bestimmt, daß kein
unehelich Geborener, Übelberüchtigter oder Gebrechlicher (so gebrechlich,
daß er auch die Priesterweihe nicht empfangen könnte) mit Propstei,
Kanonicat oder Präbende im Stifte st. Blasii zu Braunschweig beliehen werden
solle. Na Cristi gebord 1438 am sundage to Palmen (6. April) Siegel an
Pergament.