Bulle des Papstes Pius II. mit der Vergünstigung für den Grafen Wilhelm von Wertheim, daß es ihm erlaubt sei, bei verschlossenen Türen den Excommunicierten und Gebannten, Ausgeschlossenen mit leiser Stimme Messen und andere gottesdienstliche Handlungen zu feiern und zu verrichten an denjenigen Orten, welche mit dem kirchlichen Interdikt belegt sind.