Peter Felmlin, seßhaft zu Haugstett, wegen seines aufrührerischen Verhaltens wider die Obrigkeit während der Bauernunruhen zu Wildberg gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freunde mit der Auflage wieder freigel., Wehr, Harnisch und Waffen der Obrigkeit abzuliefern, ohne obrigkeitliche Erlaubnis zeitlebens außer einem abgebrochenen Brotmesser keine mehr zu tragen, alle offenen Zechen und Gesellschaften zu meiden und sich fortan aller aufrührerischen Handlungen zu enthalten, vielmehr seiner ordentlichen Obrigkeit allezeit gehorsam zu sein, gelobt dies eidlich und schwört U.