Vertrag zwischen Bischof Albrecht von Regensburg und dem Domkapitel über die Chordiener im Dom, 2. die Seminarien und die Ernennung der Seminarräte, 3. den Konsitorialpräsident, 4. Errichtung eines Kammerratskollegium und Ernennung eines Präsidenten, 5. dsgl. das Hofratskollegium. S1-2: A1-2; S3-12: Chorherren