Graf Friedrich zu Helfenstein beurkundet, dass ihm Bürgermeister und Rat zu Ulm zu dem früheren Darlehen, und dass er ihnen dafür mit Zustimmung seiner Mutter, der Gräfin Agnes zu Helfenstein, geb. von Weinsberg, Witwe, seiner Brüder, des Grafen Johann zu Helfenstein, Protonotars und Dechants zu Straßburg, des Grafen Wilhelm zu Helfenstein, Domherrn daselbst, und des Grafen Ludwig zu Helfenstein sowie seines Oheims, Konrads Herrn zu Weinsberg, sein von seinem Vater anererbtes Drittel der Herrschaft Helfenstein und seine künftige mütterliche Erbschaft verpfändet hat. Bürgen: Die genannten Grafen Johann und Ludwig.