Kurfürst Philipp von der Pfalz bewilligt Engelhard von Neipperg, Ritter, dem er das Schloss oberhalb der Stadt Weinheim (unser sloß ob Winheim der statt) auf Lebtag zur Nutzung verschrieben hat, die Fischerei im Bächlein von der Weschnitz bis nach Trösel (Dressel) zum Haus von Hans Fleck sowie die Jagd am Berg genannt "der Imelhart" von der Weschnitz bis an den Kunzenbach (biß an die Guntzenbach). Beides soll Engelhard unbeirrt zustehen, solange er Weinheim innehat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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