Der Würzburger Bischof Melchior [Zobel] entscheidet einen schon seit längerem anhängenden und durch mehrere Instanzen geführten Rechtsstreit zwischen dem Kloster St. Stephan in Würzburg auf der einen Seite und den Klosterbeständnern in Dettelbach auf der anderen Seite wegen der aus den dortigen Klosterhufen gezogenen Afterlehen und dem Recht, diese zu verleihen und den dabei anfallenden Handlohn einzuziehen. Die geben seind am freytag sant Bartholomessen des heyligenn apostols abent 1549. Aussteller: Bischof von Würzburg. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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