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Die Grafen Eberhard II. und Ulrich IV. beurkunden, daß Kaiser Karl IV. das Pfand der Schultheißenämter und des Ungelds zu Rottweil, Reutlingen, Gmünd und Wimpfen und der Vogtei über Bebenhausen und Maulbronn von ihnen mit 5000 lb. h. eingelöst hat.
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Die Grafen Eberhard II. und Ulrich IV. beurkunden, daß Kaiser Karl IV. das Pfand der Schultheißenämter und des Ungelds zu Rottweil, Reutlingen, Gmünd und Wimpfen und der Vogtei über Bebenhausen und Maulbronn von ihnen mit 5000 lb. h. eingelöst hat.