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Die Richter des Geistlichen Gericht zu Speyer entscheiden in einem Streit zwischen dem Mönch Frater Konrad des Klosters Maulbronn als Fürsprecher der Äbtissin und des Konvents von Rechentshofen (Rechenzhouen) und Herrn Johannes, genannt Emrich, dem Frühmesser von Hohenhaslach (Haßlach) um ewige Gülten, die bisher vernachlässigt wurden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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