Schiedsspruch Abt Heinrichs zu Ebrach in der Streitsache zwischen Bruder Friedrich Wöchner als Küster des Klosters Langheim und Heinz von Thüngfeld wegen von Letzterem vorenthaltener Zinsen von einem dem Küsteramt Langheim gültbaren Haus am Kaulberg in Bamberg. Hauptargument des Heinz von Thüngfeld für das Aussetzen der Zahlungen ist ein angeführter Verlust von Freiheiten auf diesem, wie auf anderen Häusern in der Muntät. Entschieden wird, dass Heinz von Thüngfeld den vergangenen vollen Zins, in Zukunft aber (bis zur eventuellen Rückerlangung der verlorenen Freiheiten) nur die Hälfte bezahlen soll. - Siegler: Ebrach, Abt Heinrich