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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Landständisches Archiv mit Landtagsarchiv >> Landständisches Archiv
1672-1805
Inhalt und Bewertung
Akten über die einzelnen Landtage und die Ausschußsitzungen in chronologischer Folge. Enthalten sind Erklärungen, Anbringen und Petitionen an den Herzog (im Konzept), die Resolutionen und Propositionen des Herzogs (in Ausfertigung), der Schriftwechsel mit den Ämtern und Amtspflegen und schließlich innerbehördliche Schriftstücke wie Abschriften der Sitzungsprotokolle, Beschwerdeaufzeichnungen, allerhand Verzeichnisse, Notizen, Vollmachten. Es handelt sich um eine reine Serienaktenregistratur mit extern-bilateralem und internem Schriftgut. Die Akten wurden so, wie sie anfielen, in zeitlicher Reihenfolge abgelegt - ohne irgendeine Gliederung nach Sachthemen, Orten oder Korrespondenzpartnern. Einschnitte ergaben lediglich die Termine der Landschaftsversammlungen und Ausschußsitzungen. Dennoch gab es schon im 16. Jahrhundert einige Sachzusammenfassungen (Verträge mit den Landesherren, Landesfreiheiten, Landtagskonvokationen), doch sie wurden nicht weitergeführt, kamen später in die Materienregistratur oder wurden spätestens bei den Ordnungsarbeiten Adams (um 1880-1910) wieder aufgelöst. Nur vereinzelt finden sich noch kleine Ansätze zu Einzelsachakten.
Die Konventsakten setzten in der Zeit um 1500 ein, mehrten sich während der habsburgischen Verwaltung und in der zweiten Regierungsperiode Herzog Ulrichs, wurden aber erst seit 1551 vollständig und fortlaufend aufbewahrt. Sie blieben bis weit ins 18. Jahrhundert die Hauptaktenregistratur der Landschaftsverwaltung und wurden dann allmählich von der Materienregistratur abgelöst. Die Akten wurden gebunden, wobei im Durchschnitt pro Jahr drei Bände im Umfang von zusammen 0,25 lfd. Metern entstanden.
Ordnungsarbeiten führten Chr. G. Hoffmann um 1780 und A. E. Adam 1880-1910 durch. Die einzelnen Bände oder Faszikel sind im allgemeinen durch "Direktorien" (Inhaltsangaben für die Einzelschriftstücke) erschlossen. Ein Repertorium wurde jedoch nie hergestellt. Ein gewisser Ersatz ist für die Zeit bis 1632 und von 1786-1805 das Generaldirektorium Adams, das freilich rein zeitlich angelegt ist. Der Bestand kann also im wesentlichen nur unter zeitlichem Aspekt benützt werden.
Auch dieser Bestand wurde im letzten Krieg schwer mitgenommen. Die ersten 181 Bände, die Akten aus der Zeit von etwa 1500 bis 1672 enthielten, sind vernichtet. Die folgenden Bände für die Zeit von August 1672 bis Ende 1805 blieben erhalten.
Anhang: Abschriften der Akten von 1791-1793 (Bd. 555)
Frühere Signatur: LB. Auch: Acta Provincialia, landschaftliche Archivakten
1. Zusammensetzung und Arbeitsweise der Landschaft und der Ausschüsse: Bei den Konventsakten handelt es sich um die Verhandlungsunterlagen der württembergischen Landschaft und der landschaftlichen Ausschüsse. Sie sind nicht wie die Materienregistratur nach Sachbetreffen geordnet sondern als chronologische Serien angelegt. Darin sind Protokollserien, herzogliche Reskripte und Dekrete sowie Beilagen des Größeren und des Engeren Ausschusses überliefert. Für die Zeiträume, in denen weder die Landschaft noch die Ausschüsse tagten, wurden "Interimsakten" angelegt. Die württembergische Landschaft setzte sich aus den Familien der Ehrbarkeit zusammen. Größerer und Engerer Ausschuss wurden im 16. Jahrhundert unter Herzog Christoph zu maßgeblichen Gremien. Sie existierten seit 1551, tagten seit 1554 als ständige Institutionen und stellten somit jeweils die eigentliche landschaftliche Vertretung im Zeitraum zwischen den Landtagen dar. Ihre Mitglieder entstammten meist einem kleinen Kreis ehrbarer Familien. Vor allem im 18. Jahrhundert waren sie ständiger Dialogpartner des Herzogs. Beiden standen zwei Landschaftskonsulenten als juristische Berater zur Seite. Die Aufgaben der Ausschüsse bestanden neben den anfallenden landschaftlichen Geschäften im Zeitraum zwischen den Landtagen vor allem in der Beratung des Landtages und dem Vorbereiten der Landtagssitzungen.
1.1. Engerer Ausschuss: Der Engere Ausschuss bestand aus sechs Vertretern der Städte und Ämter des Herzogtums Württemberg.Die meisten stammten aus den Städten Stuttgart, Tübingen, Urach, Schorndorf, Kirchheim und Göppingen. Aber auch kleinere Ämter waren teilweise im Ausschuss repräsentiert. Daneben gehörten dem Gremium noch zwei Prälaten (oft von den Klöstern Bebenhausen und Hirsau) an. Im Gegensatz zum Großen Ausschuss bedurfte es für Versammlungen keiner Einberufung des Herzogs. Sie waren auf Eigeninitiative und permanent möglich. Solange kein Landtag einberufen war, nahm der Engere Ausschuss alle landschaftlichen Rechte wahr. Er besaß zudem Petitionsrecht in allen Fragen des Landes. Zu den Aufgaben des Ausschusses gehörten die Kontrolle der landschaftlichen Gelder und die Beaufsichtigung der landschaftlichen Beamten.
1.2. Größerer Ausschuss: Dem sogenannten Größeren Ausschuss gehörten die Mitglieder des Engeren Ausschusses sowie noch einmal die gleiche Anzahl an Abgeordneten und Prälaten an. Er tagte meist zwei mal jährlich (Winter- und Sommerkonvent). Seine Aufgabe bestand in der Bewilligung von laufenden Geldern und der Vorbereitung der Landtagssitzungen. Hierfür berieten die Mitglieder des Ausschusses meist schriftlich mit dem Herzog. Zuerst sandte der Herzog ein Dekret an den Ausschuss mit Datum und Ort für die geplante Zusammenkunft und mit den geforderten Geldsummen. Die darauf folgende Antwort des Ausschusses umfasste neben einer umfangreichen Stellungnahme auch eine Beschwerdeschrift, deren Beantwortung Voraussetzung war, um wiederum auf die Forderungen des Herzogs einzugehen. Den Schriftwechsel führte man so lange fort, bis ein Kompromiss gefunden oder Fragen, die bis zum Ende strittig blieben, auf den nächsten Ausschusskonvent verschoben wurden. Dabei gab es durchaus Themenbereiche, die seitens des Herzogs immer wieder angesprochen, aber von der Landschaft jedes Mal abgelehnt wurden. Der schriftliche und mündliche Austausch wurde bei Bedarf durch landschaftliche Abordnungen am herzoglichen Hof vervollständigt. Sobald alle Punkte zwischen Ausschuss und Herzog geklärt waren, berief dieser eine Ausschusssitzung ein. An den Zusammenkünften, die in der Regel mehrere Monate andauerten, nahm der Herzog oft selbst teil. Nach Abschluss der Verhandlungen geschah deren Veröffentlichung in Form eines Ausschussrezesses, der für dann für beide Seiten bindend war.
2. Bestandsgeschichte: Die Konventsakten enthalten vor allem Konzepte von Erklärungen, Petitionen, Stellungnahmen und sonstigen Anliegen des Engeren und des Größeren Ausschusses an den Herzog sowie die Resolutionen und Propositionen des Herzogs in Ausfertigung. Des Weiteren ist der Schriftwechsel mit den Ämtern und Amtspflegen überliefert und schließlich innerbehördliche Dokumente wie Abschriften der Sitzungsprotokolle, Beschwerdeaufzeichnungen, Verzeichnisse, Notizen und Vollmachten. Bei der Form der Aufbewahrung der einzelnen Schriftstücke handelt es sich um eine reine Serienaktenregistratur mit extern-bilateralem und internem Schriftgut. Die Akten wurden in zeitlicher Reihenfolge abgelegt, Sachthemen, Orte oder Korrespondenzpartner spielten bei der Gliederung keine Rolle. Einschnitte ergaben lediglich die Termine der Landschaftsversammlungen und Ausschusssitzungen. Dennoch gab es schon im 16. Jahrhundert einige Sachzusammenfassungen wie Verträge mit den Landesherren, Landesfreiheiten, Landtagskonvokationen u. ä.. Doch entweder wurden sie nicht weitergeführt, kamen später in die Materienregistratur oder wurden spätestens bei den Ordnungsarbeiten A. E. Adams (um 1880-1910) wieder aufgelöst. Nur vereinzelt finden sich noch kleine Ansätze zur Vorgansbildung. Die Überlieferung der Konventsakten setzte in der Zeit um 1500 ein und verstärkte sich während der habsburgischen Verwaltung sowie in der zweiten Regierungsperiode Herzog Ulrichs. Die Unterlagen wurden jedoch erst seit 1551, dem Jahr der Begründung des Engeren und des Größeren Ausschusses, vollständig und fortlaufend aufbewahrt. Sie blieben bis weit ins 18. Jahrhundert die Hauptaktenregistratur der Landschaftsverwaltung und wurden dann allmählich in ihrer Funktion von der Materienregistratur abgelöst. Die Akten sind gebunden worden, wobei im Durchschnitt pro Jahr drei Bände im Umfang von insgesamt 0,25 lfd. Metern entstanden. Die Ordnungsarbeiten am Bestand führten Chr. G. Hoffmann um 1780 und A. E. Adam in den Jahren 1880-1910 durch. Die einzelnen Bände bzw. Faszikel sind im allgemeinen durch "Direktorien" (Inhaltsangaben für die Einzelschriftstücke) erschlossen. Ein Repertorium für alle Unterlagen wurde jedoch nie hergestellt. Ein gewisser Ersatz ist für die Zeit bis 1632 und von 1786-1805 das Generaldirektorium Adams, das freilich rein zeitlich angelegt ist. So konnte der Bestand also im wesentlichen nur unter zeitlichem Aspekt benutzt werden. Im Zweiten Weltkrieg ist der Bestand schwer beschädigt worden. Die ersten 181 Bände, welche die Unterlagen aus der Zeit von etwa 1500 bis 1672 enthielten, wurden in diesem Zeitraum völlig vernichtet. Die folgenden Bände für die Zeit von August 1672 bis Ende 1805 blieben dagegen erhalten. Im Anhang (Bd. 555) befindet sich außerdem noch ein Band mit Abschriften der Akten von 1791-1793.
3. Bearbeiterbericht: Außer den bei den Akten befindlichen Direktorien A. E. Adams lag zu den Konventsakten bisher nur ein summarisches Verzeichnis mit den Laufzeiten der einzelnen Unterlagen vor. Die Auflistung der 1944 verbrannten Unterlagen mit den Verweisen auf die in den Tomi Actorum (L 5) erhaltenen Abschriften wurde im November 2011 in der Datenbank ScopeArchiv erfasst. Die eigentlichen Erschließungsarbeiten wurden von März bis September 2012 unter Anleitung von Archivamtmann Johannes Renz durchgeführt, der auch die Endredaktion besorgte. An der Erstellung der Titelaufnahmen und der Deskriptoren beteiligten sich Archivreferendar Benjamin Kram, Archivinspektoranwärterin Lena von den Driesch, Archivinspektoranwärter Oliver Kreie und Simon Nobis sowie die Praktikantinnen Cornelia Reinhard und Maria Rothmund. Herr Nobis fertigte außerdem einen Entwurf der Einführungstexte an, der hier im wesentlichen übernommen wurde. Die Neuerschließung der Konventsakten wurde auf die nötigsten Angaben beschränkt. Eine Redigierung und (teilweise) Überführung der Direktorien von A. E. Adam in die Datenbank ScopeArchiv wäre in einem angemessenen Zeitrahmen nicht durchführbar gewesen. Erfasst wurden die Zeiträume, in denen der Landtag und die beiden Ausschüsse tagten oder in denen Interimsakten anfielen sowie die in den Unterlagen enthaltenen Reskripte und Patente der württembergischen Herzöge und Herzogadministratoren. Die Nummerierung der Akten wurde nach dem bisherigen Kurzverzeichnis beibehalten, außerdem die anlässlich einer Teilung der größeren Büschel entstandenen a- und b-Nummern. Die erhalten gebliebenen Unterlagen umfassen - einschließlich der a- und b-Nummern - 519 Aktenbände (Bü 182-555). Nach der von Peter Burkhardt durchgeführten Verpackung beträgt der Gesamtumfang 39,53 lfd. Regalmeter. Stuttgart, im September 2012 Simon Nobis Johannes Renz
4. Literatur: Walter Grube, Der Stuttgarter Landtag, Stuttgart 1957, S. 379-381 Joachim Brüser, Herzog Karl Alexander von Württemberg und die Landschaft (1733-1737), Stuttgart 2010; S. 57 ff.
519 Nummern (Nr. 182-555)
Bestand
Literatur: Walter Grube, Der Stuttgarter Landtag 1457-1957. Von den Landständen zum demokratischen Parlament, Stuttgart 1957
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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