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Herzog Karl Eugen von Württemberg erteilt dem herzoglichen Kirchenrat Stefan Weiblen dem Jüngeren aus Löchgau, Bietigheimer Amts, den sogenannten "Sebastianshof" daselbst als Erblehen.
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Herzog Karl Eugen von Württemberg erteilt dem herzoglichen Kirchenrat Stefan Weiblen dem Jüngeren aus Löchgau, Bietigheimer Amts, den sogenannten "Sebastianshof" daselbst als Erblehen.