Jörg Flög im Föhrenbächle [G.Langenschiltach], Hinterseß des Klosters St.Georgen, zu Hornberg gef., weil er in Hans Hugers Haus in der Schiltach seinen Schwager Durba (Urban) Brunenmacher geschlagen und lebensgefährlich verletzt hat, jedoch auf Bitten des Abts Nikolaus von St.Georgen und anderer Personen freigel., schwört U. und verspricht eidlich: sich mit seinem Herrn [dem Abt Nikolaus] und Junker Hans von Rechberg zu Schramberg gütlich zu vergleichen oder sich unverzüglich vor dem gemeinsamen Gericht zu Tennenbronn [Kreis Villingen] zu verantworten, wobei die Wahl zwischen beiden Möglichkeiten seinem Herrn und Hans von Rechberg zustehen soll; ferner wegen der Ansprüche des Durba Brunenmacher vor dem Gericht zu Tennenbronn oder wohin er sonst gewiesen wird zu erscheinen. Zur Sicherheit setzt er Gestellungsbürgen, die hilfsweise haften sollen. Bürgen: Peter Flög am Rupertsberg [G.Langenschiltach], sein Vater; Jakob Flög im Föhrenbächle, sein Bruder; Friedrich Flög im Kirnbach, sein Vetter; Hans Haß in der Schiltach, sein Schwestermann.