Heinrich ten Putte und seine Schwester Lise machen bekannt, daß sie aus ihrem Hof Barnscheid (Baren-) und aus der Molendickskate [= Kotten Molendick] an Everd Kurneman und dessen Frau Katharina eine Rente von 16 Maltern harten Korns, nämlich acht Malter Roggen und acht Malter Gerste Werdener Maß übertragen haben, die jährlich am 11. November fällig sind. Die Auflassung ist geschehen vor dem Abt von Werden Konrad von Gleichen, da die Rente von ihm zu Lehen geht, und vor dem sitzenden gehegten Gericht zu Werden, nämlich dem Richter Aleff Strave [Schave ?] sowie den Schöffen Bernd Buth, Johann Volmer und Thomas von Geseke. Die Verkäufer verzichten mit Halm, Hand und Mund und verpflichten sich zu rechter Währschaftsleistung. Erfüllen sie ihre Verpflichtungen nicht, ist es den Käufern gestattet, mit Hilfe eines Gerichtsboten Pfänder zu nehmen. - Es siegeln die Aussteller, Abt Konrad, Richter und Schöffen. - Gegheven ... des nesten dages na unser liever vrouwen daghe concepcionis.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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