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Michel Weidenbüsch, gewesener Stadtschreiber zu Güglingen, gefangengesetzt zu Brackenheim wegen Misshandlung, schwört Urfehde, nachdem er in einer Gerichtsverhandlung, bei welcher Ulrich Wintzelhäuser, Vogt zu Güglingen, als Vertreter des Landesherrn, Herzog Ulrichs von Württemberg, als Kläger auftrat, dazu verurteilt worden war, dass er vom Nachrichter auf dem Markt in das Halseisen gestellt, ihm 2 Finger der rechten Hand abgehauen werden und er sein Leben lang ohne besondere Erlaubnis Württemberg nicht mehr verlassen sollte

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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