Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet den Streit zwischen den Kesslern im Elsass und Oberland, die zu denen von Rathsamhausen (Ratzenhusen) gehören, einer- und den Kesslern in den pfalzgräflichen Landen, die nach Alzey gehören, andererseits um die Zufahrt nach Ingweiler. Der Ritter Konrad Dietrich von Rathsamhausen (Conrat Dietherich von Ratsamhusen) hat für beide Seiten einen gütlichen Tag zu Heidelberg bestimmt, wo beide Seiten angehört und ihre kaiserlichen und königlichen Freiheiten wie auch andere Briefe begutachtet wurden, bevor die Angelegenheit dem Pfalzgrafen zur Entscheidung übertragen wurde. Die Kessler beider Bezirke haben künftig die umstrittene Zufahrt, ohne sich gegenseitig zu behindern. Ihren Freiheitsbriefen tut dieser Vertrag keinen Abbruch.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...