Ludwig Heß von Hoßkirch schwört Urfehde, nachdem er wegen Ungehorsams in das Gefängnis des Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, gekommen war. Er wird sich nicht rächen und künftig dem Kloster gehorsam sein, auch keinen anderen Herrn, Schirm- oder Burgrecht suchen. Ansprüche gegen das Kloster und seine Leute wird er nur vor den ordentlichen, nicht aber fremden Gerichten geltend machen. Bei Nichterfüllung seiner Zusage zahlt er 50 fl rh, wofür er als Bürgen stellt seinen Vater Stefan Heß, Stefan Fachenbuch von Hoßkirch, seinen Vetter Hans Walch von Schreckensee und Hans Schup von Kregen Riet (=Kreenried).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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