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Diether von Sachsenheim verschreibt sich als Inhaber des halben Viertels an Bönnigheim, das des alten Schwarzfritzen gewesen ist, gegen das Domstift Speyer wegen der darauf ruhenden Schuld von 1000 fl.
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Diether von Sachsenheim verschreibt sich als Inhaber des halben Viertels an Bönnigheim, das des alten Schwarzfritzen gewesen ist, gegen das Domstift Speyer wegen der darauf ruhenden Schuld von 1000 fl.