Der Notar Markus Riess von Speyer, wohnhaft daselbst, bekundet, dass sub dato vor ihm und drei erbetenen Zeugen im Dorf und Flecken Ittlingen (Vcklingen) auf dem Rathaus Leonhard von Gemmingen zu Michelfeld gemeinsam mit seinen Vettern Dietrich und Pleickard von Gemmingen dagegen protestiert hat, dass die Untertanen zu Ittlingen widerrechtlich an die Grafen Wilhelm und Gottfried zu Oettingen als vermeintliche Lehnsherren über Ittlingen suppliziert haben, Leonhard von Gemmingen habe "sie wieder ire uhralte gerechtsame, statuta undt ordnungen mit allerhandt uflagen, newerungen undt andern ungewonlichen servitutibus hoch beschwert". Leonhard von Gemmingen stellt fest, seine Rechte zu Ittlingen seien nicht Lehen, sondern freies und lediges Eigentum, und verlangt Erläuterung der den Grafen zu Oettingen vorgetragenen Klagen. Die Untertanen erklären, "das sie sich in diesem von den lehensunderthanen nit wießen noch khöndten absöndern und schaiden, es wurden dan die graven zue Öttingen zwyschen inen undt den lehensunderthanen ein absonderung machen, dan es wöre ein gemein undt ein kirch, undt hette inen der öttingisch cantzler zue erkhennen geben, das man einen wie den andern in diesem halten wurde". Das Angebot eines schiedlichen Austrags bezüglich der strittigen Punkte lehnen die "rebellischen, eydvergeslichen" Eigentumsuntertanen ab. Daraufhin weist Leonhard von Gemmingen die Vorwürfe der Untertanen zurück und stellt fest, die von ihm in Ittlingen beanspruchten Rechte, Dienste und Leistungen seien althergebracht und von seinen Vorfahren ererbt; obendrein stünden sie in Einklang mit der zu allen jährlichen Rüggerichten öffentlich verlesenen Dorfordnung.