Der Kardinal Wilhelm von Sta. Maria in Trastevere quittiert als Kämmerer des Kardinalskollegiums dem Bischof Heinrich von Paderborn über Zahlung von 75 Goldgulden für das Servicium des Kardinalskollegiums und drei Florin, neun Solidi und neun Denare für das Servicium der Dienerschaft der Kardinäle, die er als Abt von Corvey verschuldete.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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