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Kaiser Rudolf II. ernennt seinen Rat, den Grafen Rudolf zu Helfenstein, Freiherrn zu Gundelfingen, zum Kommissar in der gegen Diepold von Stein zu Landstrost und Öffingen vorzunehmenden Sequestration, weil dieser den Hinterbliebenen seines verstorbenen Bruders Philipp vom Stein ihr Erbe vorenthält.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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