Dekan und Kapitel der Mescheder Kirche bekunden, ihr mit einer Präbende versehener Mitkanoniker Werner habe zur Ehre Gottes, der Gottesmutter und der Märtyrerin Katharina, die er ganz besonders verehre, für die am Hochamt ihres Festes teilnehmenden Kanoniker und Vikare Präsenzgelder in Höhe von vier Schillingen an Pfennigen, wie sie im Dorf (villa) Meschede gängig sind, gestiftet, damit sie eifriger am Gottesdienst teilnähmen. Zur Sicherung der Bezahlung dieser Gelder weist er das Haus jenseits der Ruhr (Ruram) im Dorf Meschede an. Dieses wurde früher von Hermann gen. Stuue bewohnt. Der Stifter hat es vor kurzem von Johann gen. Stremme gekauft und dem Stift übertragen. Dekan und Kapitel verpflichten sich, den bei der Stiftung erklärten Willen des Stifters zu erfüllen. Ankündigung des Siegels der Mescheder Kirche. Datum 1371 Nov. 12 (crastino Martini episcopi hyemalis)

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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