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Hans, Sohn des Konrad Bender aus Enzweihingen, wegen seiner von ihm eingestandenen Diebstähle gef. und der Strafe des Todes durch den Strang verfallen, jedoch in Ansehung seiner Jugend und Torheit, auch auf Fürbitten von Vater u. Mutter und seiner ehrlichen Freundschaft aus Barmherzigkeit begnadigt und freigel., gelobt eidlich, sich vom Nachrichter eine Zeit lang (nach Gutdünken der Amtleute) an den Pranger stellen und danach mit Ruten ausschlagen zu lassen, sodann unverzüglich und auf dem kürzesten Weg das Fürstentum Württemberg zu verlassen und ohne besondere Erlaubnis zeitlebens nicht mehr zu betreten, sodann allen Bestohlenen einen Abtrag zu leisten sowie Atzung und Gefängniskosten zu bezahlen, und schwört U. Er stellt seinen Vater Konrad Bender als Bürgen, der bei Bruch dieser Verschreibung der Landesherrschaft mit 10 fl verfallen sein soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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