Magdalen von Starhemberg, Tochter des verstorbenen G. Heinrich G. zu Ortemberg (Ortemwerg), lässt durch ihren Beichtvater Hr. Augustin Widerman ihr Testament ausfertigen: Sie ist in Sannd Florian bei ihrem Gemahl und seinen Söhnen zu begraben, dort sollen zum Ersten, Siebenten und Siebenunddreißigsten für sie alle vorhandenen Priester Seelenämter und Hochämter halten, alle Tage bis zum Dreißigsten eine Vigil und ein Seelenamt und das übliche Placebo, alle Tage auch einen Gang zum Grab. Nach ihrem Ableben zu der Freinstatt ist der Psalter zu lesen, und die ganze Priesterschaft hat sie bis sannd Johanns hinaus zu begleiten, wie es ihrem Stand gebührt. Der Erste, Siebente und Dreißigste ist auch zu der Freynstatt mit Kerzen und anderem Ehrbarlichen zu begehen, ferner sind 30 Seelenämter zu Unser lieben Frau vor dem Spitaltor mit dem Placebo zu halten. In sand Katherina-Kirche zu der Freynstatt soll für ewige Zeit ein Jahrtag in der Woche, in der sie gestorben ist, gehalten werden mit 12 Schilling Pfennig mit Vigil, Aufbahrung, Exequien, Seelamt und Lobamt für Himmelfahrt Mariä, gehalten von allen vorhandenen Priestern. Für ihr Seelenheil sind für ewige Zeit alle täglich nach der Vesper der Lobgesang "Gaude dei genitrix" mit Versikl und Kollekte zu singen, wofür 12 Schilling Pfennig Gülte gestiftet werden. Eine ewige Wochenmesse jeweils am Mittwoch ist in der Kapelle der hl. Dreifaltigkeit in ihrem Witwensitz zu der Freinstat "von den Leiden Christi" zu halten, die mit 2 1/2 Pfund Pfennig Gülte bestiftet wird. 6 Schilling Gülte sind für die täglichen Bitten zu stiften, davon 4 Pfund zu sand Katherina und 60 Pfennig zu Unser lieben Frau; wie der Priester dies auszusprechen hat, findet sich im täglichen Totenbrief. Nach Pupping und in den Herra{e}fflk werden 7 fl rh. gestiftet, damit sie für sie Gott bitten. Zu Freynstatt, Lyntz und anderwärts in etwa 10 Bruderschaften soll ihrer Seele gedacht werden, wofür 5 fl rh. gestiftet werden. Die 1.000 fl ung. Heiratsgut fallen zurück an den Namensstamm der G. von Orttemwerg, doch haben diese ihren Vettern von Starhemberg geraume Zeit zur Zahlung zu gewähren. G. Wolfganng von Orttenwerg erhält von ihrer Morgengabe 300 fl ung.; diese sind in 3 Jahren von ihren Vettern von Starhemberg auszuzahlen oder im 3. Jahr darüber ein Vertrag zu schließen. G. Wolfganng hat dafür ihr Seelenheil nicht zu vergessen. 200 fl ung. von der Morgengabe behält sie sich vor zu allfällige Vergabung, andernfalls fallen diese an die von Starhemberg zurück. Alle fahrende Habe sollen die Kinder des Hr. Bertlme von Starhemberg, insbesondere ihr Ziehkind Margreth soll vor den andern einen Vorteil haben; allfällige Vergabungen zu Lebzeiten bleiben vorbehalten. Ihre Jungfern sollen ehrbarlich mit Kleidern, Schleier und Pfait heimgefertigt werden, insbesondere die Sebacherin, die ihr lange Zeit gedient hat, soll zur Besserung, wenn sie beim Ableben noch in ihrem Dienst steht, 32 Pfund Pfennig erhalten, überdies jede Jungfer eine seidene Schaube. Nach ihrem Absterben sollen im folgenden Quatember für ihr Seelenheil 1.000 Messen gelesen werden. Ihrem Beichtvater Hr. Augustin Biderman wird die beste Schaube aus Fuchswamme vermacht. Gebhart Weichser soll für seine getreuen Dienste die große schwarze Damast-Schaube mit dem guten Marderfutter erhalten. Ihren Dienstboten ist der geschuldete Lohn zu zahlen. Als Testamentsvollstrecker werden Hr. Bertlme, Hr. Ludwig und Hr. Gregorg, Gebrüder von Starhemberg, bestellt, wofür ihnen die 2.000 fl rh., für die ihr auf Lebenszeit das Schintler Amt bei der Freinstatt verschrieben wurde, und auch das Amt selbst zur freien Verfügung vermacht werden. Abänderungen des Testaments werden vorbehalten.; S 1: Ausst., S 2: Gebhart Weichser, Pfleger zu Wildtperg, S 3: Anndre Weisnawer, Stadtrichter zu der Freynstat.