Abt Joachim [Müller], Prior und Konvent des Klosters Bebenhausen verkaufen an Prior und Konvent des Klosters in der Rohrhalde die Heller- und Fruchtgült, welche ihnen dieses Kloster bisher aus dem Hof zu Kiebingen bezahlt hatte, um 680 Gulden in der Weise, dass das Kloster in der Rohrhalde diesen von ihm bisher nur als nutzbares Eigentum (dominium utile) besessenen Hof nunmehr als freies, unbeschwertes Eigentum innehaben soll. dabei: Abschrift der von dem Kloster in der Rohrhalde an Zahlungs Statt gegebenen Zinsverschreibung über 600 Gulden. ohne Datum