Kurfürst Philipp von der Pfalz beurkundet die Rechnunglegung mit seinem Münzmeister Martin Lerch. Dieser hat bereits am 3.12.1504 seine Rechnung vorgelegt und war dem Pfalzgrafen etwas Geld schuldig geblieben, wie es auch zwei Kerbzettel von damals vermerken. Nun wurde erneut die Rechnung vorgelegt und da der Pfalzgraf dem Münzmeister 152 Gulden 9 ½ Albus schuldig geblieben ist, diese ihm nun verschafft und an Schulden, die der Münzmeister zu Bayern schuldig war, verrechnet hat, quittiert er dem Münzmeister die genannte Rechnung.