Dem Konrad Kieser von Großingersheim, der aus Unversöhnlichkeit schon 16 Jahre nicht mehr zum Hl. Abendmahl ging wurde am 1. Feb. 1724 bedeutet, dass er mit Zuchthaus oder Schellenwerk exemplarisch bestraft würde, wenn er von seiner unverantwortlichen Unversöhnlichkeit nicht ablasse.