Die fürstliche Rentkammer und das Forstamt zu Böblingen einerseits und Hans Schmidt als Inhaber des Fronhofs zu Deufringen andererseits schließen einen gütlichen Vertrag, wonach er und seine Nachkommen auf dem Fronhof aus dem Böblinger Forst, der Katterlinshalden oder anderen Orten 10 Klafter Brennholz samt Reisig jährlich außer dem in den Lagerbüchern verzeichneten erhalten soll