Mainz, 1576.06.01. (Richter Valentin Spieß). Hans Vilmar (Viel-), der wegen Leibesblödigkeit sich selbst nicht mehr ernähren kann, verträgt sich - mit Zustimmung seiner Schwiegersöhne der B. Georg Walch, Jost Khuen und Michael Gebhart, auch Herrn Barthel Hack - mit Wendel Dietherich und seiner Frau Anna folgendermassen: Die Eheleute erhalten ihn zeitlebens mit Essen, Trinken, Kleidung, Lager und Waschung und geben ihm dazu jährlich 10 fl. (2 1/2 fl. zu jeder Fronfasten); er erhält täglich 2 Imbse (mittags und abends) und zu jedem Mal ein Echtmas Wein; auf Verlagen muß ihm vor dem Mittagessen auch eine warme Brühe und Suppe gereicht werden. Dafür erlegt er 600 fl. bar. Sollte er binnen zweier Jahre sterben, haben die Eheleute seinen Kindern 100 fl. zurückzuerstatten. - Die Eheleute verpfänden: Ihre ganze Nahrung in und außerhalb Mainz, insbesondere ihr Haus zum Jungen Homburg, gegenüber dem Haus zum Hoern, oben an Dr. Johann Bußlers, unten an Herrn Jakob Gerharts Haus, verpfändet dem Schultheißen Dr. Kilian Eler für 300 fl. Fr.W. und Herrn Jakob Gerhart für 400 fl. M.W. (letztere Behausung muß bis Lichtmeß 1577 abgelöst sein; dafür verpfänden Herr Barthel Hack (anwesend) und seine Frau Agnes 1) ihr freieigenes Haus zum Jungen gegenüber dem Schenkenberger Kolleg, unten an einem Hans Ayflern zuständigen Haus, oben an Heinrich Paulus, hinten an Herrn Peter Jacobi, Hofgerichtssekretär, 2) 3 1/4 M. Wiese, freieigen, vor der Altenmünsterpforte im Bruch, oben am Gartenfeld, unten an einem Graben, beiderseits an Heiliggeist. Z.: Georg Fechhaimer, Hospitalmeister, und Philipp von Ach.