Auberlin Häpeler gen. Dinkel von Stuttgart, der wegen gen. Vergehen ins Gefängnis des Gfn. Eberhard (V.) d.Ä. gekommen war und vor die Wahl gestellt wurde, sich richten zu lassen oder unter Verzicht auf Hab und Gut das Land zu verlassen, wählt das zweite und schwört Urfehde.