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König Sigmund gebietet allen Bürgermeistern, Räten und Bürgern der Städte Esslingen und Reutlingen, den Abt Heinrich [von Hailfingen] und den Konvent des Kloster Bebenhausen gegenüber den von ihm bestätigten Privilegien des Klosters nicht mit neuen Satzungen, Steuern, Geboten (Beden) usw. zu beschweren.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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