König Sigmund gebietet allen Bürgermeistern, Räten und Bürgern der Städte Esslingen und Reutlingen, den Abt Heinrich [von Hailfingen] und den Konvent des Kloster Bebenhausen gegenüber den von ihm bestätigten Privilegien des Klosters nicht mit neuen Satzungen, Steuern, Geboten (Beden) usw. zu beschweren.