Jörg Geiger aus Esslingen, wegen Bruchs einer früheren Verschreibung zu Vaihingen gef. und nach ergangenem Urteil mit Abhauen der drei Schwurfinger bestraft, danach auf Fürbitten seiner Ehefrau und Freundschaft wieder freigel., gelobt, solange er lebt bei seiner Familie in der Stadt Stadt Esslingen und in einem Umkreis von einer Meile darum herum sich aufzuhalten, und verspricht an Eides statt U. Er gelobt gleichzeitig, seine Atzung während der vergangenen neun Wochen in Höhe von 9 lb h LW und 7 ß h Schreiberlohn für diese U., zus. 9 lb 7 ß h, in Raten von je 15 ß h dem Bm. zu Vaihingen jeweils auf Fronfasten (Quatember bzw. vierteljährlich) zu bezahlen. J. Geiger war vormals wegen seiner Übeltaten nach einer Haft zu Cannstatt mit Backenbrennen und Rutenhieben bestraft worden und hatte über den Rhein schwören müssen, hatte diesen Schwur jedoch nicht gehalten.