Hans Stahel, B. zu Vaihingen, daselbst gef., weil er in fremde Kriegsdienste gegangen war und Frau und Kinder zu Hause hatte Mangel leiden lassen, jedoch begnadigt und mit der Auflage entlassen, seine Atzung selbst zu bezahlen, schwört U. und gelobt eidlich, zeitlebens keine fremden Kriegsdienste mehr anzunehmen und sich gehorsam zu verhalten.