Bitte des Peter Lackner zu Lungham, Gericht Kling, ihm die vier Äcker in der Hofmark Hartmannsberg, die seine Familie seit Generationen innehatte, aus denen er jährlich 20 kr. an die Kirche zu Endorf abgab, und die vom Grundherrn Hans Friedrich von Pienzenau jetzt an Sebastian Dänckl zu Gunzenham vergeben wurden, wieder zu überlassen.

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Staatsarchiv München
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