Peter Schmid von Owen, vor dem Stadtgericht zu Kirchheim vom Vogt Jörg Gabler peinlich beklagt, weil er unter Bruch eines älteren Gelübdes Martin Gölltz geschlagen hatte, in Anbetracht seiner Trunkenheit bei der Tat gnädig mit vier Wochen Haft bei Wasser und Brot bestraft - außerdem darf er sein Leben lang in Owen kein Wirtshaus mehr betreten und muß zur Buße 10 fl an den Herzog zahlen -, verspricht nach Verbüßung der Haftstrafe, die letztgenannten Bestimmungen auszuführen, und schwört U.