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Hans Kürsner, B. zu Bulach, wegen aufrührerischen Verhaltens während der Bauernunruhen aus Furcht vor Strafe außer Landes geflohen, jedoch auf Fürbitten seiner Freunde begnadigt und mit der Auflage eingelassen, der Herrschaft Württemberg eine Geldstrafe von 20 fl zu bezahlen, Wehr und Harnisch abzuliefern und zeitlebens außer einem kurzen, abgebrochenen Brotmesser keine Waffe mehr zu tragen, alle offenen Zechen und Gesellschaften zu meiden und sich künftig keinem Aufruhr mehr anzuschließen, vielmehr seiner Obrigkeit allezeit gehorsam zu sein, gelobt dies und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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