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4/14 [Nr. 9]: Jac. Hohl, stud. gegen Barbara, Ehefrau des Sebastian Scheerer: Injuria reales et verb.
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UAT 4/ Akademischer Senat (I) und Akademisches Konsistorium
Akademischer Senat (I) und Akademisches Konsistorium >> Akademisches Konsistorium (1490-1607) >> Acta Consistorii academici, Bd. III (Nr. 7-16)
1537
Enthält: Bl. 69-82: Klage der Barbara, Bastian Scherers Ehefrau (so Bl. 78, Bl. 81 richtiger, des Bastian Wegsetzer, Balbierer) gegen den Studenten Jakob Hohl von Ertingen (MUT 100,35 imm. 1533) wegen Schmähung und Schlägerei, endend mit gütlichem Vergleich, 1537 Juni 28 bis Aug. 3.; a) Bl. 78-79v: Klagschrift der Barbara Wegsetzer (a. Rd. 9.6.37, vermutlich verschrieben) am 13.6.1537 stellte sich Hol an das Mäuerle beim Rathaus zog Handschuhe an, rückte an seiner Wehr, liess sich von Anna, des alten Pedellen (Bl.75: Dominicus Weigolt Schwester, die Wasser holte, nicht zum Nachtessen schicken, forderte ihren inzwischen heimgekehrten Sohn zu einer Schlacht aus dem Haus und schalt sie, als sie ihn befrieden wollte, eine Hure. Da bin ich bewegt worden als ein lieb habender Er und hab ihr ins Angesicht geschlagen; er zerschlug ihr Kleider, ein Knecht Hans Conrats von Fürst gebot Frieden, sie verlange 200 fl.); b) Bl. 73-74: Klagschrift des Jakob Hol vom 7.7.1537: am 13.6.1537 abends zwischen 4 und 5 Uhr sass er friedlich vor Veltlin Schuhmachers Laden, da lief Frau Barbara unversehens aus dem Haus, schlug ihm mit der Faust auf den Hals, hiess ihn Schelm, ihr Sohn schlug ihm 2 Wunden, er verlange 300 fl.; c) Bl. 75-77v: Antwort Jakob Hols vom 7.7.1537: er hatte mit ihrem Sohn nichts zu schaffen, ihr nur schirmweise gesagt: bin ich ein Schelm so bist due ein hur und nur zur Abwehr einen Streich geführt.; d) Bl. 81-82v: Zeugenprotokoll vom 28.6. (vorgelegt 17.7) 1537, verfasst von Hans Benslin, Untervogt von Tübingen (Pfeilst. 2888) auf Bitte des Bastian Wegsetzer, Balbierer, für den Prozess seines Sohnes Conrad gegen Jakob Holt, da der Zeuge Bastian Frank, Heinrichs von Künegk gereisiger Knecht, wegfertig ist, in ausländische Dienste zu gehen. Dieser sagt: bei der Hochzeit Jörg Khürseners in Endelins Wirttshaus zankten Conrad Wegsetzer und Jakob Hohl; er versöhnte sie und Hol ging; als er später Conrad heimbegleitete, stand Hol beim Rathaus, griff in sein Messer, rief Unverständliches und setzte sich, als sie ins Haus Wegsetzer gekommen waren gegenüber vor Veltlin Schuhmachers Haus. Frank wollte Conrad im Haus behalten, aber seine Mutter wischte hinaus, frig Hol: Wider wen ist es? fiele im Holm in das Haar, khnüste um den Kopf widerlich an das mürlin; plewet in in das Angesicht und gebe une in jumma gutt ribitz; als Hol auf der Staffel bei Wältin Khromers Haus von ihr loskam, führte er einen Streich, einen zweiten fing Frank ab und gebot mit Erfolg Frieden. Petschaft abgefallen.; e) Bl. 70: Protokoll vom 21.7.1537: beide Teile überlassen die Sache gütlich dem Rektor; 71: Protokoll des Vergleichs vom 3.8.1537: die Schmachworte und Klagen sind aufgehoben und keinem nachteilig, beide tragen ihre Kosten; Bastian Scherer behält sich für seinen Sohn eine Klage vor
Akte
Benslin, Hans (geb. um 1476)
Frank, Bastian (genannt 1537)
Hohl, Jakob (geb. um 1517)
Khürsener, Jörg (genannt 1537)
Wegsetzer, Barbara (genannt 1537)
Weigolt, Anna (genannt 1537)
Weygolt, Dominicus (gest. um 1552)
Wegsetzer, Bastian (genannt 1537)
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
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