Anspruch auf Nichtigkeitserklärung eines Testaments des Geheimen Rats Reiner Pfeilsticker, Großvaters bzw. Urgroßvaters der Appellanten, und Rückverweisung an den jül.-berg. Hofrat. Nach dem Tode des Reiner Pfeilsticker hatte zunächst der Hofrat Hagens als Ehemann einer Enkelin des Erblassers den Nachlaß verwaltet. Die Vorinstanz wies die Nichtigkeitsklage der Appellanten 1756 ab und bestätigte die eigenen Urteile von 1746 und 1748.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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