Michael Yelin von Obenhausen [Gde. Buch/Lkr. Neu-Ulm] bekennt, dass ihm die Pfarrkirchenbaupfleger in Ulm Jodok ("Jos") Schad, Christian Harder und Ulrich Kalhart, alle drei Ratsherren zu Ulm, den Halbteil des Hegelhofes in Obenhausen mit allen Zugehörungen zu Erbrecht verliehen haben. Die andere Hälfte des Hofes befindet sich bereits in seinem Besitz. Er verpflichtet sich, den Hofteil in gutem Kulturzustand zu halten und nichts davon ohne Zustimmung der Baupfleger zu versetzen oder zu verkaufen. Allerdings dürfen er und seine Erben das Erbrecht an dem Hofteil veräußern, wobei allerdings der Baupflege ein Vorkaufsrecht zusteht. Er und seine Erben müssen davon der Baupflege jedes Jahr 6 Malter Getreide Weißenhorner Maß, zwei Drittel Roggen und ein Drittel Hafer, 5 Schilling und 6 Heller Heugeld und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm liefern. Bei Besitzerwechseln steht der Baupflege je 1 Gulden als Weglöse und als Handlohn zu.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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