Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er seinem Rentmeister Michel Mosbach von Lindenfels für vier Jahre das Schloss und Amt Wersau (Wersaw) mit Leuten, Dörfern, Höfen, Schäfereien, Mühlen, Fischwasser, Bächen, Wäldern, Weiden, Zehnten, Zinsen, Gülten, Gefällen, Beden, Steuern, Frondiensten und sonstigem Zubehör verliehen hat. Michel darf die Zinspflichtigen dabei nicht höher als üblich beschweren. Er soll das Schloss mit Wächtern, Pförtnern und Knechten versehen und diese wie seine Reisigen auf eigene Kosten versorgen und besolden. Der Pfalzgraf ist derweil nicht verpflichtet, den Knechten das Amt- oder Dienstgeld zu zahlen. Michel Mosbach soll dem Kammermeister zu Heidelberg während der vier Jahre jährlich zu Kathedra Petri [22.02.] 300 Gulden überantworten, wobei näher beschriebene Kosten für Heu, Stroh, Speise und Schäden an Gerätschaften (geschirr) mit nachgewiesener Rechnung davon abgezogen werden sollen. Auch soll Michel dem Pfalzgrafen Milchkraut [?] und anderes (mylich krut und anders im da wechset) unentgeltlich ausrichten, wenn der Fürst vor Ort verweilt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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