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Melchior Far aus Geislingen, wegen Landstreicherei zu Kirchheim gef., jedoch begnadigt und freigelassen, gelobt, die ihm auferlegten Entlassungsbedingungen, das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen und nie mehr zu betreten, auch künftig nicht mehr herumzuziehen, zu befolgen und schwört U. Far war entgegen ksl und württembergischer Mandate im Fürstentum herumgezogen und hatte sich in Roßwälden ungebührlich aufgeführt, indem er hinterm Haus des Endris Zeller Hühner fangen wollte. Von der Tochter des Zeller daran gehindert, fluchte er übel, bewarf sie zweimal mit Steinen und sagte dabei, komm es dazu, so wolle er sie so arm machen, wie er jetzt sei. Als ein nächster Nachbar, Peter Kaiser, ihm zurief, er soll der Sach nicht zuviel tun, fluchte er trotzig: "das dich Gotz wunden schennd, was gehts dich an" und zog, eine eingefangene Henne mitnehmend, trotzig zum Flecken hinaus.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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